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Die systematische Auswertung persönlicher Daten durch Google verstösst gegen deutsches Recht, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Der US-Internetkonzern nutze personenbezogene Daten ohne ausdrückliches Einverständnis und verstosse damit gegen den Datenschutz. Die Verbraucherschützer werfen Google die systematische Auswertung persönlicher Daten seiner Nutzer vor und haben deswegen den US-Konzern abgemahnt.

Demnach analysiert Google beispielsweise die Inhalte von E-Mails, um personalisierte Werbung zu platzieren. Die Verbraucherschützer räumen zwar ein, Google weise in seiner allgemeinen Datenschutzerklärung auf diese Praxis hin. Die Nutzer müssten diese Erklärung aber auch billigen. Google hat nun bis zum 25. Januar Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Danach droht eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin.