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Die Datenschutzbeauftragten in Deutschland haben sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum "Safe Harbor"-Datentransferabkommen auf ihr weiteres Vorgehen auf nationaler Ebene geeinigt: Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar teilte mit, er werde nun alle Unternehmen daraufhin überprüfen, ob sie weiter "allein" auf Grundlage des Abkommens Daten in die USA übermittelten.

Das gelte insbesondere für die Töchter von "Safe Harbor"-gelisteten Firmen, die in Hamburg sässen und Daten an Konzernmütter übertrügen. In Hamburg befinden sich die Deutschlandzentralen von Facebook und Google. Der EuGH hatte das "Safe Harbor"-Abkommen vor einigen Wochen als Konsequenz einer Beschwerde in einem viel beachteten Urteil für ungültig erklärt. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass private Nutzerdaten in den USA nicht ausreichend vor behördlichem Zugriff geschützt seien.