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Das Landgericht München hat dem Preisvergleichsportal Chec k24 grössere Transparenz für seine Nutzer verordnet: Das Münchner Internet-Unternehmen muss seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert und Provisionen kassiert. Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi verkündete das Urteil nach einem mehrmonatigen Zivilprozess gestern Mittwoch.

Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, der 11.000 Versicherungsmakler vertritt und Check 24 unlauteren Wettbewerb vorwarf. Verbandspräsident Michael Heinz erklärte das Urteil anschliessend zum Sieg für den Verbraucherschutz. Doch gaben die Richter den Klägern keineswegs in allen Punkten recht. Die Versicherungsvertreter hatten in ihrer Klage so scharfe Vorgaben für die Online-Beratung gefordert, dass das Internet-Geschäft mit Versicherungen bei einem vollständigen Sieg sehr erschwert worden wäre.



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