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Der Rechtsstreit einiger deutscher Verlage mit Google über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet geht in die nächste Runde: Die klageführenden Verlage haben Ende voriger Woche im kartellrechtlichen Verfahren Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin eingelegt und haben das Kammergericht Berlin als nächst höhere Instanz eingeschaltet.

Das Landgericht hatte im Februar eine Kartellklage der Medienhäuser zurückgewiesen. Der Richter hatte zwar eingeräumt, der US-Konzern habe mit gut 90 Prozent in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine. Eine Ungleichbehandlung bestimmter Verlage durch Google und damit Missbrauch der Marktmacht liege aber nicht vor. In dem Konflikt läuft es wohl auf einen langjährigen Rechtsstreit hinaus.