Das Datenschutzgesetz schützt spürbar die Persönlichkeit und die Grundrechte der betroffenen Personen. Die Evaluation des geltenden Rechts deutet jedoch darauf hin, dass sich die Bedrohungen für den Datenschutz aufgrund der fortschreitenden technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen seit einigen Jahren akzentuieren. Der Bundesrat hat daher das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) jetzt dazu beauftragt, gesetzgeberische Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen.

Die Nutzung von neuen Informationstechnologien nimmt stetig zu. Oftmals ist es für die Betroffenen nicht ohne Weiteres erkennbar, ob und wie ihre persönlichen Daten bearbeitet werden. Der Bundesrat wolle deshalb wissen, inwieweit die Transparenz über Datenbearbeitungen erhöht werden müsse und die betroffenen Personen für die neuen Risiken stärker zu sensibilisieren seien. Dabei soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich Minderjährige der Risiken und Folgen der Verarbeitung personenbezogener Daten weniger bewusst sind als Erwachsene. Weiter werde untersucht, inwiefern im Rahmen einer Gesamtkonzeption allfällige Datenschutzprobleme schon bei der Entwicklung neuer Technologien festzustellen und zu prüfen seien. Weil die Kontrolle und die Herrschaft über einmal bekannt gegebene Daten ein wichtiger Aspekt seien, soll schliesslich untersucht werden, ob die Aufsichtsmechanismen des EDÖB gestärkt und ob die Rechtsansprüche der Betroffenen sowie deren Durchsetzung an die veränderten Verhältnisse angepasst werden sollten.

Das Recht auf den Schutz persönlicher Daten erachte der Bundesrat als hohes Gut, heisst es. Er werde bei der Prüfung gesetzgeberischer Massnahmen jedoch auch dem Umstand Rechnung tragen, dass datenschutzrechtliche Massnahmen mit anderen Interessen kollidieren können. Deshalb müssten neben dem Persönlichkeitsschutz auch die Interessen der Wirtschaft, das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie weitere private und öffentliche Interessen einbezogen werden.