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Der schweizerische Bundesrat will die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ins ordentliche Recht überführen. Laut heutigem Beschluss soll das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF bis zum Herbst dieses Jahreseine eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vorbereiten.

Bereits am 13. Mai 2015 hatte der Bundesrat eine Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung erlassen. Diese gilt bis am 12. Mai 2019. Der Bundesrat beauftragte zudem das WBF, ihn zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zu informieren, ob die Notwendigkeit der Verordnung weiterhin bestehe und diese daher in die ordentliche Gesetzgebung zu überführen sei.

In der Verordnung wurde die Repressionsgefahr als zusätzliches Ablehnungskriterium für die Ausfuhr von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung eingeführt. Dies geschah gemäss Mitteilung, da die Gefahr bestehe, dass die genannten Güter vom Endempfänger in Einzelfällen zur Repression verwendet werden könnten. Aus Sicht des Bundesrates ist der Bedarf dieses Ablehnungskriteriums für Güter der Internet- und Mobilfunküberwachung weiterhin gegeben.