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Der schweizerische Bundesrat will beim E-Voting aufs Gaspedal drücken. Die derzeitige Versuchsphase des E-Votings, die in einer Handvoll Kantone läuft, soll flächendeckend in den "ordentlichen Betrieb" überführt werden.

Schweizer Stimmberechtigte konnten seit 2004 rund 200 Mal per Mausklick abstimmen. An den Testläufen, die sich vorab an die Auslandschweizer richteten, waren total 14 Kantone beteiligt: Zürich, Bern, Luzern, Glarus, Fribourg, Solothurn, Basel Stadt, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg und Genf. Neuenburg, Genf und Basel-Stadt ermöglichen das E-Voting zudem einem Teil der Stimmberechtigten in der Schweiz. "Bis zu zwei Drittel der Stimmenden eines Kantons, die den elektronischen Stimmkanal nutzen können, entscheiden sich dafür", bilanzierte der Bundesrat die Tests. Die Bevölkerung habe die Vote électronique akzeptiert, heisst es.

In Zukunft soll das elektronische Stimmen und Wählen daher "als gleichwertiger Kanal neben der Urne und der brieflichen Stimmabgabe" etabliert werden. Der Bundesrat will das E-Voting in der ganzen Schweiz durchsetzen, auch wenn die Einführung für die Kantone "vorerst freiwillig" bleiben soll. Gemeinsam mit den Kantonen will der Bund jetzt jedenfalls die Rechtssetzungsarbeiten an die Hand nehmen. "Es ist ein Signal zugunsten der politischen Rechte im 21. Jahrhundert," sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr. Bis 2019 sollen zwei Drittel der Kantone die elektronische Stimmabgabe einsetzen. Dieses Ziel sei realistisch, betonte Thurnherr.

Auf längere Sicht visiert der Bundesrat an, komplett papierlos abstimmen und wählen zu können. Auf die Zustellung physischer Unterlagen (Stimm-/Wahlzettel, Stimmausweis und -couvert sowie Erläuterungen) an die Stimmberechtigten könnte demnach künftig ganz oder teilweise verzichtet werden. Bis dahin müssten laut Thurnherr aber noch zahlreiche technische und rechtliche Fragen geklärt werden. Im Fokus steht diesbezüglich unter anderem die Offenlegung des Quellcodes. Dieser dokumentiert, wie die Stimmen vom System registriert und verarbeitet werden sollen. Kurz- bis mittelfristig sollten Quellcodes auf dem Internet veröffentlicht werden, sagte Thurnherr. "Das könnte bis Ende 2018 der Fall sein."

Grund für die Zuversicht: Die beiden heutigen Systemanbieter - der Kanton Genf und die Schweizerische Post - haben kürzlich angekündigt, die sogenannte vollständige Verifizierbarkeit bis zu diesem Zeitpunkt umzusetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stimmen tatsächlich korrekt registriert und verarbeitet wurden.

Gestoppt hat der Bundesrat dagegen die Arbeiten im Bereich des sogenannten E-Collecting. Beim E-Collecting werden Volksinitiativen und Referenden über das Internet unterzeichnet. Als Grund für die Einstellung der Arbeiten am E-Collecting macht der Bundesrat "knappe Ressourcen" geltend.



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