Elektronische Identität (Symbolbil: Fotolia/Peshkova)

Der Bundesrat drängt nun auf eine rasche Lösung für den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID). An seiner heutigen Sitzung hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende Jahr in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der Bundeskanzlei (BK) sowie unter Einbezug der Wissenschaft und der Kantone ein Grobkonzept zu erarbeiten. Die Vernehmlassung für ein neues Gesetz werde voraussichtlich im Mai 2022 eröffnet, heisst es in einer Aussendung dazu.

Zur Erinnerung: Am 7. März wurde das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E‑ID-Gesetz) mit fast 65 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Die Notwendigkeit einer E-ID scheint jedoch weitgehend unbestritten. Bereits am 10. März wurden in der Frühlingssession von Vertretungen aller Fraktionen sechs gleichlautende Motionen für eine "Vertrauenswürdige, staatliche E-ID" eingereicht.

Jetzt wurde entschieden, diese Vorstösse zur Annahme zu beantragen, und die Realisierung einer neuen E-ID-Lösung rasch voranzutreiben. Dabei sei ein starker Einbezug der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne sowie auch der Kantone geplant. Bei der Erarbeitung des Grobkonzepts sollen insbesondere die verschiedenen technischen Umsetzungsmöglichkeiten geprüft sowie die Frage der damit verbundenen Kosten geklärt werden. Anhand des Konzepts will der Bundesrat anschliessend die Eckwerte für eine neue E-ID-Vorlage festlegen.