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Der Bundesrat hat heute die Verordnung über die vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betriebenen Verzeichnisdienste des Bundes (VBVB) verabschiedet. Die Verordnung regelt laut Aussendung die Informationssysteme (Verzeichnisdienste), die vom BIT betrieben werden, und enthält im Wesentlichen technische und datenschutzrechtliche Bestimmungen. Sie tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.

Die verabschiedete Verordnung habe vornehmlich technischen und datenschutzrechtlichen Charakter, wird in der Aussendung betont. Sie stelle die Verzeichnisdienste des BIT, welche Informationen über das Bundespersonal und bundesnahe Personen bearbeiten, auf eine rechtliche Grundlage. Da das BIT der grösste IKT-Leistungserbringer innerhalb der Bundesverwaltung ist, ist eine Grosszahl von Angestellten von der Datenbearbeitung betroffen. Aus diesem Grund habe man den Geltungsbereich der Verordnung entsprechend weit gefasst, so die Mitteilung. Weiter sollen damit die Art und Weise des Datenbezugs und der Datenverteilung, die Möglichkeiten hinsichtlich Lese- und Schreibzugriff und die Veröffentlichung geregelt. Geregelt werden zudem die Verantwortung über den Betrieb und die Sicherheit sowie die Rechte der betroffenen Personen.



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