Die Bürger sollen unter anderem vor hohen Roaminggebühren geschützt werden (Bild: Pixabay)

Der schweizerische Bundesrat hat die Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz verabschiedet. Damit sollen Kunden künftig unter anderem besser vor unerwünschten Werbeanrufen und hohen Roaming-Gebühren geschützt werden. Das Gesetz tritt auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

Anbieter von Fernmeldediensten sind mit der Revision des Fernmeldegesetzes neu dazu verpflichtet, ihre Kunden nicht nur vor unlauterer Massenwerbung, sondern auch vor unlauterer Werbung zu schützen. Dazu gehören beispielweise Werbeanrufe von einer nicht im Telefonverzeichnis registrierten Nummer. Und weitere Änderungen betreffen das Roaming. Der Bundesrat will die Anbieter hier primär dazu verpflichten, die Anwender über die Tarife zu informieren. Normalerweise erhalten diese die Information zum Roaming in Form eines SMS. Weiter ist vorgesehen, dass die Mobilfunkanbieter sekunden- und kilobytegenau abrechnen müssen.

In der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich wiederum werden gemäss Bakom (Bundesamt für Kommunikation) die Normen zu den Kurznummern modernisiert, in der Verordnung über Internet-Domains sind vor allem die Bestimmungen über die Bekanntgabe von Personendaten im Zusammenhang mit Domain-Namen (WHOIS-Datenbank) und zur Bekämpfung der Cyberkriminalität betroffen.

Im Bereich der Frequenzen wird die bisherige Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen total revidiert und von einer neuen Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums abgelöst. Es handelt sich dabei vor allem um technische Anpassungen. Weitere Anpassungen hat der Bundesrat bei der Verordnung über Fernmeldeanlagen, der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit und der Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich vorgenommen.

Zur Erinnerung: Das Parlament hatte im Frühjahr 2019 die Teilrevision des Fernmeldegesetzes beschlossen. Zur Umsetzung der Details schickte der Bundesrat im Dezember 2019 sieben Verordnungen in die Vernehmlassung. Insgesamt seien dabei 113 zum Teil kontroverse Stellungnahmen eingegangen, so das Bakom. Im Grossen und Ganzen hielt der Bundesrat aber an seiner Version fest und verabschiedete die revidierten Ausführungsbestimmungen am Mittwoch an seiner Sitzung, wie das Bakom abschliessend wissen lässt.