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Der schweizerische Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Open Government Data-Strategie Schweiz 2014 – 2018 verabschiedet. Mit der Bereitstellung von Behördendaten zur freien Wiederverwendung können der Wirtschaft Rohdaten zu innovativen Geschäftsmodellen zur Verfügung gestellt sowie die Transparenz der Verwaltungstätigkeiten gefördert und die verwaltungsinterne Effizienz gesteigert werden.

Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) hat am 13. September 2013 vom Bundesrat den Auftrag erhalten, zusammen mit dem Bundesarchiv und der Bundeskanzlei eine schweizerische OGD-Strategie zu erarbeiten und die Weiterentwicklung von Open Government Data (OGD) zu koordinieren. Diesem Auftrag wurde laut Mitteilung der Geschäftsstelle von Open Government Data Schweiz gemeinsam mit dem Bundesarchiv in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesstellen, Kantonen, Gemeinden sowie Vertretern der Wirtschaft und der Wissenschaft Folge geleistet. Die vorliegende OGD-Strategie zeige den Nutzen der freien Bereitstellung von Behördendaten auf und bestimme die Ausrichtung der Tätigkeiten der Bundesverwaltung zur Umsetzung von OGD bis 2018, heisst es in der Aussendung dazu.

Der Bundesrat wolle mit der Etablierung von OGD die Entwicklung der Informationsgesellschaft vorantreiben und die Schweiz in der globalen Informationswirtschaft positionieren, wird im Communiqué betont. Offene Behördendaten erlaubten es innovativen Unternehmen, neue Informationsdienstleistungen zu entwickeln. Sie lieferten der wissenschaftlichen Forschung Grundlagen und erlaubten Bürgerinnen und Bürger, Parteien und Medien dank OGD einen transparenteren Einblick in die Tätigkeit von Regierung und Verwaltung, heisst es darin.

Ziel der OGD-Strategie Schweiz ist es laut Communiqué also, die Behördendaten der Öffentlichkeit in maschinenlesbaren und offenen Formaten zur freien Wiederverwendung zur Verfügung zu stellen. Im Vordergrund stehen sollen zum Beispiel Daten aus den Bereichen Wetter, Geoinformation, Statistiken, Verkehr, Kriminalität, Umwelt und Energie der Schweiz. Die rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und technischen Rahmenbedingungen der Datenproduktion in den einzelnen Verwaltungseinheiten sollen überprüft und wo nötig angepasst werden. Die Bereitstellung und Publikation sei über eine zentrale Infrastruktur, über ein nationales OGD-Portal, abzuwickeln. Die Verwendung der Daten soll durch freie, einheitliche und verständliche Nutzungsbedingungen sowie Zusatzinformationen zu den einzelnen Datensätzen, die das inhaltliche und technische Verständnis der Daten erleichtern, unterstützt werden.

Die Umsetzung der OGD-Strategie soll von den zuständigen Departementen und Bundesstellen sichergestellt werden. Unter der Federführung des Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) werden demnach bis Ende 2014 die Arbeiten am Detailkonzept und die Vorbereitung der Strategieumsetzung abgeschlossen. Die Massnahmen zur Umsetzung von OGD werden ab 2015 durch das Bundesarchiv zentral koordiniert. Sowohl die Kantone und Gemeinden als auch die OGD-Community und die Wirtschaft werden dem Communiqué zufolge in den Umsetzungsprozess einbezogen. Die Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen wird in einem Kooperationsmodell definiert. Die Veröffentlichung der verschiedenen Datensammlungen soll etappenweise und in Abstimmung mit den Daten-Eignern und den potentiellen OGD-Anwendern angegangen werden. Die Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen aus dem öffentlichen Sektor werde geprüft. Das OGD-Pilotportal opendata.admin.ch werde mit dem Ziel weiterentwickelt, dass es zukünftig als nationale Infrastruktur für die Veröffentlichung von Behördendaten eingesetzt werden könne.



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