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Der schweizerische Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Änderung der Bankenverordnung verabschiedet. Sie soll am 1. August 2017 in Kraft treten. Mit der Revision sollen Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen verringert und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden, teilt der Bundesrat mit.

Mit der Änderung der Bankenverordnung (BankV) ziele man darauf ab, Fintech-Unternehmen, die Dienstleistungen ausserhalb des typischen Bankgeschäfts erbringen, ihrem Risikopotenzial entsprechend zu regulieren, heisst es. Vorgesehen werden demnach die folgenden Erleichterungen:
- Zum einen werde die in der BankV enthaltene Ausnahme für die Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken explizit für eine Abwicklung innert 60 Tagen gelten – gemäss der bisherigen Praxis gilt eine Frist von 7 Tagen.
- Weiters soll ein Innovationsraum geschaffen werden, demzufolge die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu einem Betrag von 1 Million Franken inskünftig nicht mehr als gewerbsmässig gelte und damit bewilligungsfrei möglich sein werde. Diese Anpassung soll es Unternehmen erlauben, ein Geschäftsmodell zu erproben, bevor sie schliesslich bei Publikumseinlagen von über 1 Million Franken eine Bewilligung beantragen müssen. Die Einleger seien ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ihre Einlagen nicht durch die Einlagensicherung gesichert sind.

Die regulatorischen Erleichterungen gelten laut Mitteilung nicht nur für Fintech-Unternehmen, sondern auch für etablierte Finanzdienstleister. Auch eine Bank soll den Innovationsraum nutzen können. Dadurch werde sichergestellt, dass der Wettbewerb unter den Finanzmarktteilnehmern nicht verzerrt werde. Die Anpassungen hätten ausserdem keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit des Geldwäschereigesetzes.

Eine weitere Änderung, welche das Bankengesetz (BankG) betrifft, wurde vom Parlament im Rahmen der Beratung des Finanzdienstleistungsgesetzes (Fidleg) und des Finanzinstitutsgesetzes (Finig) bereits aufgegriffen: im Dezember 2016 hat sich der Ständerat dafür ausgesprochen, dass für Unternehmen, die Publikumseinlagen von maximal 100 Millionen Franken entgegennehmen ohne die Gelder anzulegen oder zu verzinsen, im BankG eine neue Bewilligungskategorie geschaffen wird. Für die neue Bewilligungskategorie sollen im Vergleich zur heutigen Bankbewilligung erleichterte Bewilligungs- und Betriebsvoraussetzungen in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Einlagensicherung gelten. Die Debatte im Nationalrat soll noch diesen Herbst stattfinden.

Der Bundesrat werde die weiteren Entwicklungen im Bereich Digitalisierung und Fintech eng weiterverfolgen und weitere regulatorische Massnahmen prüfen, betont er im Schreiben. Die entsprechenden Arbeiten, etwa zur Klärung der rechtlichen Qualifikation von virtuellen Währungen, seien an Hand genommen worden und sollen rasch vorangetrieben werden.



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