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Die neue Internet-Domain ".swiss" soll ein Markenzeichen der Schweizer E-Government-Anwendungen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch für die Bundesverwaltung entsprechende Regeln zur Nutzung der Schweizer Top-Level-Domain beschlossen.

Die Bundesverwaltung tritt seit 2007 in einem einheitlichen Erscheinungsbild auf, dem Corporate Design Bund oder kurz "CD Bund". Es gilt auch für die Websites. Diese sind in der Internet-Domain "admin.ch" angesiedelt. Das CD Bund fördert die Erkennbarkeit der Bundeswebsites. Es erhinderte einen kostspieligen Wildwuchs im Webdesign.

Mit dem Erwerb und der Inbetriebnahme von ".swiss" verfügt die Eidgenossenschaft seit gut einem Jahr über eine zweite Domain. Diese repräsentiert die Schweiz und ihren Ruf im weltumspannenden Web. ".swiss" hat einen hohen Erkennungswert und eine spezielle Ausstrahlung. Seit September 2015 haben mehr als 16.000 in der Schweiz tätige Unternehmen eine Adresse in ".swiss" registriert.

Der Bundesrat will die Vorteile von ".swiss" für die Förderung der digitalen Schweiz und die Unterstützung der Online-Kommunikation mit den Menschen im In- und Ausland ebenfalls nutzen. Diese Nutzungen sollen aber dem Wert und der Ausstrahlung von ".swiss" Rechnung tragen. Auf Antrag der Bundeskanzlei hat der Bundesrat daher Regeln für die Nutzung festgelegt. Die der Schweizer Bevölkerung inzwischen vertraute Domain "admin.ch" bleibe die Stammdomain der Bundesverwaltung. Ein kompletter Transfer der Websites der Bundesverwaltung in die Domain ".swiss" wäre zu teuer, teilt der Bundesrat mit. Dies ohne ausreichenden Nutzen für die für die Bürgerinnen und Bürger.

In der Domain ".swiss" sollen moderne, dienstleistungsorientierte E-Government-Services angesiedelt werden, wie sie im Rahmen von E-Government Schweiz von Bund, Kantonen und Gemeinden entwickelt werden. Diese Websites stellen nicht eine Behörde und ihre Produkte ins Zentrum. Sondern sie orientieren sich an den Bedürfnissen von Menschen und Unternehmen nach einem raschen und unkomplizierten Bezug von Informationen, Daten, Registerauszügen und Bewilligungen. Eine dieser Websites, das Open-Government-Data-Portal, www.opendata.swiss, ist bereits in ".swiss". Weitere sollen folgen.

Die Anwender sollen aber auch diese Angebote auf Anhieb als staatliche Dienstleistungen erkennen können. Deshalb werde die Bundeskanzlei in den nächsten Monaten zusammen mit den Departementen und mit E-Government Schweiz die Markenelemente definieren, die diese Erkennbarkeit gewährleisten.



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