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Der Bundesrat hat heute eine Ergänzung der Bundesinformatikverordnung verabschiedet. Damit soll laut Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartementes der Zugang zu Daten der Bundesverwaltung für externe Dienstleister, die im Zusammenhang mit dem Bau oder Betrieb von Informationssystemen darauf Zugriff haben müssen, präziser geregelt werden.

Bundesinterne Leistungserbringer der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) seien aus Kosten- und Effizienzgründen auf die Zusammenarbeit mit externen IKT-Anbietern angewiesen. Dies führe zwangsläufig dazu, dass externen IKT-Anbietern in Einzelfällen Daten offenbart werden müssten, damit der Betrieb der Informationssysteme gewährleistet werden könne, betont das Finanzdepartement. Dies könnten auch sensitive und personenbezogene Daten sein.

Die nun vom Bundesrat verabschiedete Ergänzung der Bundesinformatikverordnung legt demnach in solchen Fällen fest, dass nur so viele Daten an Externe weitergegeben werden, wie dies für die jeweilige IKT-Dienstleistung unvermeidbar sei. Damit soll zusammen mit weiteren operativen Massnahmen auf organisatorischer und technischer Ebene sichergestellt werden, dass der Verhältnismässigkeitsgrundsatz bei der Datenweitergabe gewahrt und dem Prinzip der Datensparsamkeit und –sicherheit Nachachtung verschafft werde, heisst es abschliessend.



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