Symbolbild: Pixabay/Jarmoluk

Ab dem nächsten Jahr müssen Swisscom und Co. die Nationale Alarmzentrale informieren, wenn eine Störung in ihrem Netz mindestens 10'000 Personen betreffen könnte. Auch soll die Sicherheit von 5G-Netzen erhöht werden. Der Bundesrat hat diese und weitere Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fernmeldenetzen beschlossen.

Um das Verfahren zur Störungsmeldung zu verbessern, muss neu jede Störung des Telekommunikationsbetriebs bereits ab 10'000 und nicht erst ab 30'000 potenziell betroffenen Kunden gemeldet werden. Die Meldung wird demnach nicht mehr wie bisher an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) weitergeleitet, sondern an die Nationale Alarmzentrale (NAZ), die rund um die Uhr erreichbar ist. So könnten Störungen zeitnah behandelt werden, was für die Bewältigung von Krisensituationen besonders wichtig sei, heisst es. Die NAZ informiert anschliessend das Bakom. Darüber hinaus müssen die Störungen auch auf einer Website veröffentlicht werden.

Zur Erhöhung der Sicherheit der Netze werden die Anbieter von Internetzugängen (Internet-Access-Provider, ISP) verpflichtet, Fernmeldeanlagen besser vor unbefugten Manipulationen zu schützen. Wenn sie schädliche Aktivitäten auf einer Website feststellen, z. B. einen Phishing-Versuch, müssen sie in der Lage sein, den entsprechenden Internetanschluss zu sperren oder einzuschränken, ist der Mitteilung des Bundes weiter zu entnehmen. Die gleichen Massnahmen sind demnach zu treffen, um infizierte oder verwundbare Geräte zu isolieren. Die ISP müssten zudem eine spezialisierte Stelle betreiben, die Meldungen über unbefugte Manipulationen von Fernmeldeanlagen entgegennimmt, sowie Angriffe auf die Verfügbarkeit eines Servers, eines Dienstes oder einer Infrastruktur bekämpfen. Zu diesem Zweck müssen sie beispielsweise Methoden einführen, mit denen aus ihrem Netzwerk stammende Daten mit gefälschter Quell-IP-Adresse gefiltert werden können.

Die revidierte Verordnung über Fernmeldedienste soll darüber hinaus auch der technologischen Entwicklung Rechnung tragen und betreffe überdies auch die Sicherheit von Mobilfunknetzen der neuesten Generation (derzeit 5G) und den darin angebotenen Diensten. Die Anbieterinnen müssen unter anderem ein Managementsystem für die Informationssicherheit betreiben und dabei die vom Bakom festgelegten Anforderungen berücksichtigen. Für den Standort ihrer Netzwerk- und ihrer Sicherheitsbetriebszentren haben sie die Wahl zwischen der Schweiz oder einem Staat, dessen Gesetzgebung ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.

Im Hinblick auf die nächste Vergabe von Mobilfunkfrequenzen, die für 2027/28 vorgesehen ist, hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) damit beauftragt, zu prüfen, ob die entsprechenden Zentren der Mobilfunknetzbetreiberinnen zwingend in der Schweiz betrieben werden müssen.



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