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Nützliche rechtliche Hinweise und praktische Tipps für den Online-Einkauf: Dies bietet der virtuelle „Wegweiser Online-Shopping“ unter www.e-commerce-guide.admin.ch. Die Plattform haben diverse Bundesstellen unter der Federführung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) erstellt, in Zusammenarbeit mit den Konsumentenorganisationen und weiteren Partnern.

Wie beim klassischen Kauf im Laden gelten auch beim Onlinekauf für sämtliche Beteiligte Rechte und Pflichten. Der Wegweiser Online-Shopping (www.e-commerce-guide.admin.ch) will über einige Besonderheiten des Online-Einkaufs aufklären und der Benutzer kann sich einen Überblick verschaffen, wie das Seco schreibt. Die mit Onlinekauf, Geistiges Eigentum, Datenschutz, Sicherheit und Zollabfertigung angeschriebenen Wanderwege geben gleichermassen die Marschrichtung vor. Sie führen nach einem kurzen Einführungstext auf die Webseiten der verschiedenen Bundesstellen, Konsumentenorganisationen und der übrigen Partner mit detaillierten Angaben zu den nachfolgenden Fragen:

Worauf ist beim Onlinekauf besonders zu achten?
Wie werden Markenfälschungen und Internetfallen erkannt?
Worauf muss beim Bezug von Musik, Filmen und Software aus dem Internet geachtet werden?
Warum muss der Käufer in der Schweiz Zollgebühren bezahlen, wenn er Waren aus dem Ausland gekauft hat?
Wie soll mit vertraulichen Daten umgegangen werden?
Wie kann die technische Sicherheit bestmöglich gewahrt werden?

Der Wegweiser Online-Shopping will zeigen, wie der Benutzer Angebote im Internet sinnvoll und auch verantwortungsbewusst nutzen kann, heisst es weiter. Dadurch leiste er einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit und des Vertrauens in den E-Commerce und stärkt das in diesem Bereich bestehende Wachstumspotenzial. Der Wegweiser sei Bestandteil der Strategie des Bundesrats für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz. Er setze damit einen Auftrag um, welcher der Bundesrat dem Seco und BFK im Rahmen des Grundlagenberichts „Sicherheit und Vertrauen“ erteilt hat, wird verlautet.