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Mittlerweile hat auch der Bund festgestellt, dass Daten der Rohstoff einer digitalen Wirtschaft und Gesellschaft sind. Geeignete Datenbestände sollen deshalb für eine Wiederverwendung zur Verfügung stehen. Die Entwicklung einer Datenpolitik sei integraler Bestandteil der Strategie "Digitale Schweiz", so der Bundesrat. Weshalb er an seiner heutigen Sitzung übergeordnete Ziele definiert und die Bundesverwaltung beauftragt hat, erste Eckwerte einer Datenpolitik zu entwerfen.

Konkret hat der Bundesrat folgende übergeordnete Ziele für eine "kohärente und zukunftsorientierte Datenpolitik der Schweiz" definiert: Förderung der Standortattraktivität für die Wertschöpfung durch Daten in der Schweiz, Schaffung von modernen Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Daten, Öffnung von Datenbeständen als Rohstoff für die digitale Gesellschaft und Wirtschaft. Wie in seinen Zielen für 2017 vorgesehen, will er bis Ende dieses Jahres erste Eckwerte seiner Datenpolitik festlegen. Er hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, zusammen mit allen anderen Departementen und der Bundeskanzlei diese Eckwerte zu erarbeiten.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll demnach bis Ende 2017 die Rechtslage für eine Weiterverwendung von Personendaten, Sachdaten und anonymisierten Daten analysieren. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) inventarisiert derzeit die Datenbestände des Bundes, um für die Publikation auf opendata.swiss geeignete Daten zu identifizieren. Bis Mitte 2017 werde das EDI diese Arbeiten evaluieren und den Bundesrat darüber informieren, heisst es. Die Ergebnisse der Aufträge an das EJPD und das EDI sollen in die zu erarbeitenden ersten Eckwerte einer Datenpolitik einfliessen.



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