thumb

Am 30. Juni 2014 hat der zuständige Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) die Unterlassung der Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz abgelehnt. Die Digitale Gesellschaft lehnt die "grundrechtswidrige und unverhältnismässige Vorratsdatenspeicherung" ab und ist nun mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gelangt, wie die Gesellschaft aus Bremgarten bekannt gab.

"Die Speicherung von Positions- und Kommunikations-Metadaten bedeutet bereits einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre - unabhängig davon, ob diese Daten im Einzelfall tatsächlich ausgewertet werden", heisst es in der Mitteilung der Digitalen Gesellschaft, der auch der grüne Nationalrat Balthasar Glättli angehört. Die gesamte Bevölkerung der Schweiz sei von der Vorratsdatenspeicherung unterschiedslos und verdachtsunabhängig betroffen. Selbst Anwälte, Ärztinnen und Journalisten würden
präventiv überwacht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 8. April 2014 gegen die Vorratsdatenspeicherung festgehalten, dass "sich die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränken müssen" und folgerichtig die Europäische Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung per sofort ausser Kraft gesetzt. "Die für die Richtlinie zuständige Europäische Kommission hat nach Analyse des Urteils - und entgegen ihrer ursprünglichen Absicht - beschlossen, keine neue Regelung der Vorratsdatenspeicherung
anzustrengen", schreibt die Gesellschaft in ihrer Intervention. "Für die Digitale Gesellschaft ist die Vorratsdatenspeicherung sowohl grundsätzlich wie auch in der tatsächlichen Umsetzung grundrechtswidrig und unverhältnismässig", begründet das
netzpolitische Bündnis die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht.



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals