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Die schweizerischen National- und Ständeräte haben beschlossen, dass bei amtlichen Veröffentlichungen künftig nicht mehr die gedruckte Fassung, sondern die elektronische Version rechtlich verbindlich sein soll.

Der Ständerat hat dazu am Mittwoch als Zweirat entsprechende Änderungen des Publikationsgesetzes einstimmig gutgeheissen. Das Geschäft, das in beiden Räten unbestritten war, ist damit für die Schlussabstimmung bereit. Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung des Bundesrechts und des Bundesblatts, dem Mitteilungsorgan der Eidgenossenschaft. Veröffentlicht werden die Erlasse des Parlaments, des Bundesrats und anderer Stellen mit Bundesaufgaben, Bundesbeschlüsse, völkerrechtliche Verträge oder Verträge zwischen Bund und Kantonen.

Diese sind schon heute im Internet verfügbar, rechtsverbindlich ist aber derzeit noch die gedruckte Form. Nach Ansicht des Bundesrats und des Parlaments drängt sich der Primatswechsel auf, weil der Vorrang der gedruckten Publikationen die Gewohnheiten der meisten BenützerInnen nicht mehr widerspiegle. Die Zahl der Abonnenten der gedruckten Fassung sei in den letzten Jahren massiv gesunken, erklärte Bundeskanzlerin Corina Casanova. Wer heute einen Erlass konsultieren wolle, tue dies in der Regel im Internet. Der Wechsel ermögliche zudem, ohne grossen Aufwand vom Wochenrhythmus auf flexiblere Veröffentlichungstermine überzugehen.



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