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Im deutschein Freistaat Bayern kommt das umstrittene Kfz-Kennzeichen-Scanning erneut vors Bundesverfassungsgericht. Der IT-Experte Benjamin Erhart hat sich laut einem Heise-Bericht dafür entschieden, die massenhafte Erfassung von Nummernschildern und deren Abgleich mit Fahndungsdateien in Bayern vor das höchste Gericht zu ziehen.

Er wolle damit gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorgehen, das die Praxis im Herbst für rechtmässig erklärt hatte, heisst es. Erhart lässt sich dabei vom Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauss vertreten, der bereits 2008 Verfassungsbeschwerden gegen das Kfz-Kennzeichen-Scanning in Hessen und Schleswig-Holstein erfolgreich durchgeboxt hatte. Im Entwurf der Beschwerdeschrift warnt Kauss, dass ohne Korrektur der bisherigen Rechtsprechung "weitreichende negative Folgen für den Grundrechtsschutz" drohten. Das Verneinen jeglichen Grundrechtseingriffs durch den fehleranfälligen Massenabgleich führe laut dem Heise Online vorliegenden Papier "bei konsequenter Durchführung dazu, dass der Staat ohne gesetzliche Grundlage und ohne jegliche Einschränkung Informationen über menschliches Verhalten erfassen und auswerten kann". Dies würde letztlich "den flächendeckenden Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur" nicht nur für Nummernschilder, sondern auch für eingeschaltete Mobiltelefone, Telekommunikation, menschliche Bewegungen und Stimmen zur Verhaltenserkennung, Gesichter oder auch die Iris ermöglichen. "Eine solche Welt allgegenwärtiger maschineller Erfassung wäre das Ende eines unbefangenen Lebens und das Gegenteil informationeller Selbstbestimmung und Privatsphäre", heisst es im Papier.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor erklärt, dass die informationelle Selbstbestimmung nicht gefährdet werde, wenn ein "visueller Abgleich durch den damit betrauten Polizeibeamten" keine Übereinstimmung mit Fahndungsdatenbeständen ergebe und das erfasste Kennzeichen "sofort gelöscht wird".



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