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Der Schweizerische Verband der Telekommunikation (Asut) kritisiert in einem heute veröffentlichten Communiqué den Plan des Bundesrats, die Überwachung des Fernmeldeverkehrs an neue Technologien anzupassen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Pflichten für die bestehenden Schweizer Fernmeldedienstanbieterinnen sowie die Ausweitung auf neue und bisher nicht betroffene Unternehmen würden die Digitalisierung beeinträchtigen und dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden, so die Asut.

Der Verband fordere daher differenzierte Lösungen für moderne Cloud-Dienste sowie eine transparente und abschliessende Klärung, welche Dienste und Unternehmen von Überwachungspflichten betroffen seien. Zudem müsse sichergestellt sein, dass Schweizer Fernmeldedienstanbieterinnen durch neue Überwachungsmassnahmen nicht im Wettbewerb geschwächt würden.

Die Schweizer Telekombranche anerkenne zwar, dass die Überwachungsmassnahmen im Fernmeldeverkehr auch an technologische Entwicklungen angepasst werden müssten. Die Vorschläge des Bundesrates in den "Ausführungsverordnungen zum totalrevidierten Bundesgesetz vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf)" gingen jedoch zu weit und beeinträchtigten die Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft und schwächten damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, moniert die Asut.

So unterstünden neu auch Cloud-Dienste der Überwachung, wobei nicht präzisiert werde, welche Dienste konkret gemeint seien. Neben Internettelefonie und Messenger-Diensten könnten dies zukünftig auch Chat-Plattformen im Online-Handel sein, auf denen Kunden ihre Erfahrungen austauschen oder Speicherplattformen zur Aufbewahrung oder zum Austausch von Dokumenten und Dateien. Dass auch Schweizer Banken "digitale Safes" für Dokumente anbieten und das Patientendossier ebenfalls eine Speicherplattform ist, ginge dabei vergessen. Diese Beispiele zeigen nach Meinung der Asut deutlich, dass die fehlende Präzisierung in der Praxis zu gravierenden Problemen führen werde.

Zudem würden auch Unternehmen zunehmend Cloud-Dienste für Mails, Kalender oder Adressbücher, aber auch für die Buchhaltung, Kundendateien oder die Unternehmensplanung nützen. Auch hier gebe die Verordnungen keine verlässliche Auskunft, ob und welche dieser Dienste nun der Überwachung unterlägen oder nicht. Dass den betroffenen Unternehmen gleichzeitig substantielle Strafbestimmungen drohen mache die Situation noch gravierender für den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Auch die bestehenden Fernmeldedienstanbieterinnen, welche heute schon zur Überwachung der Fernmeldedienste beitragen, seien mit neuen Anforderungen konfrontiert. Dabei zeige sich, dass Schweizer Anbieter im internationalen Wettbewerb mit den grossen Diensteanbieterinnen benachteiligt würden, kritisiert der Verband. Neue Pflichten zur Registrierung der Kundendaten beispielsweise machten Schweizer Angebote weniger interessant und wettbewerbsfähig.

Die Asut fordert daher in ihrer Stellungnahme zu den Verordnungen, dass diese konsequent auf die negativen Auswirkungen für die Digitalisierung der Schweiz untersucht und entsprechend korrigiert werden.



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