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Aufatmen bei Julian Assange: Der Wikileaks-Gründer muss sich den Vorwürfen der sexuellen Belästigung von zwei Schwedinnen aus dem Jahr 2010 voraussichtlich nicht mehr stellen, da sich morgen zwei der vier Taten, derer der Australier beschuldigt wird, verjähren. Dies jedenfalls erklärte eine Sprecherin der schwedischen Staatsanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagenur DPA.

"Die Anklage wird die Akten wohl schliessen müssen," so die Sprecherin. Die beiden Vorwürfe lauteten auf Belästigung und Nötigung. Ein weiterer Fall der sexuellen Belästigung verjähre am Dienstag. Allerdings wirft eine der Frauen Assange auch Vergewaltigung vor. Weil die Verjährungsfrist hier zehn Jahre betrage, ende sie erst 2020.

Die Staatsanwälte müssen die übrigen Vorwürfe fallen lassen, weil es ihnen nicht rechtzeitig gelungen war, Anklage gegen Assange zu erheben. Nachdem er sich aus Angst vor einer Auslieferung in die Vereingiten Staaten geweigert hatte, zu einer Befragung nach Schweden zu reisen, hatten ihn die Ankläger in der ecuadorianischen Botschaft in London verhören wollen. Einem Verhör hätte aber neben Grossbritannien und Assange selbst auch Ecuador zustimmen müssen.