thumb

Zusammen mit sieben Kantonen arbeitet der Kanton Zürich in einem Consortium an einem technisch weiterentwickelten und sichereren System für die elektronische Stimmabgabe. Auch die anderen Kantone mit einem eigenen E-Voting-System (Neuenburg und Genf) entwickeln ihre Systeme weiter. Jetzt haben alle beteiligten Kantone entschieden, den Zugang zum Quellcode ihrer Systeme der zweiten Generation zu erleichtern.

Ziel der Weiterentwicklung sei es, die Anforderungen umzusetzen, die der Bundesrat in seinem 3. Bericht zu Vote électronique im Sommer 2013 formuliert hat, teilt der Kanton Zürich via Aussendung mit. Diese Anforderungen führten zu den neuen Rechtsgrundlagen des Bundes für die elektronische Stimmabgabe, die am 15. Januar 2014 in Kraft traten. Im Vordergrund steht dabei die Einführung der Verifizierbarkeit. Ausserdem soll die Barrierefreiheit der Systeme gewährleistet werden, so dass auch Stimmberechtigte mit einer Behinderung die Stimme autonom und damit unter Wahrung des Stimmgeheimnisses abgeben können.

Die involvierten Kantone haben die Absicht, den Zugang zum Quellcode ihrer weiterentwickelten Systeme zu erleichtern. Diese Massnahme ermögliche es unabhängigen Fachpersonen, die Sicherheit des E-Voting-Systems zu überprüfen, heisst es im Schreiben. Dieser Schritt erhöhe die Transparenz und ist damit eine wichtige vertrauensbildende Massnahme.

Der Kanton Genf verfügt seit 2010 über eine rechtliche Grundlage, die den Zugang zum Quellcode ermöglicht. Auf dieser Basis hat der Kanton Genf im Jahr 2013 den Zugang zum Quellcode zweimal ermöglicht. Der Kanton Neuenburg beabsichtigt, den Quellcode des Systems der zweiten Generation für die registrierten Nutzer des «guichet unique» zugänglich zu machen. Das Consortium Vote électronique will den Quellcode des Systems der zweiten Generation öffentlich publizieren. Zur Verfügung stehen sollen diese Daten den Angaben gemäss ab dem Winter 2014/2015.



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals