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Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen untersagt den Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach im Rahmen einer einstweiligen Verfügung den Abschluss von Verträgen für die Beschaffung von Software zur Umsetzung des Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden.

Bekanntlich hat die Ostschweizer Softwareentwicklerin Abacus Research vier Beschwerden beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen wegen Verletzung des öffentlichen Beschaffungsrechts eingereicht. Diese sind gegen die Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach gerichtet. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen kommt nun in einer Verfügung nach einer summarischen Prüfung zum Schluss, dass Abacus als Beschwerdeführerin zur Erhebung einer Beschwerde gegen De-facto-Vergaben im Bereich der Beschaffung von Software-Lösungen zur Umsetzung des Rechnungsmodell der St. Galler Gemeinden (RMSG) befugt ist, wie es in einer Aussendung dazu heisst. Demnach verfügt das Gericht, dass den Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach der Erlass von Zuschlagsverfügungen zur Beschaffung der Software zur Umsetzung des RMSG und damit zusammenhängender Dienstleistungen und der Abschluss entsprechender Verträge einstweilen untersagt ist.



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