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Im letzten Jahr wurden beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Adrian Lobsiger insgesamt 149 Schlichtungsanträge eingereicht. Dies entspricht einem Mehr von 52 Prozent gegenüber dem Jahr davor, als es noch 98 waren. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht des EDÖB hervor. Mit 99 Anträgen haben Privatpersonen demnach Medienschaffende mit 23 Eingaben als häufigste Antragsteller klar überholt.

Schlichtungsverfahren werden vom Öffentlichkeitsgesetz vorgesehen, wenn eine Behörde und eine Privatperson oder ein Medienschaffender über den Zugang zu amtlichen Dokumenten in einen Streit geraten. Der EDÖB beendet das informelle Verfahren mit einer Empfehlung zur Beilegung des Disputs. Zu Beginn dieses Jahres startete die Behörde zudem einen einjährigen Versuch zur Durchführung eines beschleunigten, mündlichen Verfahrens. Vom vermehrten Gebrauch dieser Arbeitsmethode "versprach man sich einen höheren Anteil an einvernehmlichen Lösungen", heisst es im Bericht. Wobei die Erfahrungen der ersten sechs Monate durchaus positiv seien.
Dem EDÖB-Tätigkeitsbericht ist desweiteren zu entnehmen, dass die Swisscom dem EDÖB ihre neuen AGBs vorgelegt und gemäss seinen Empfehlungen angepasst habe. "Bei der Weitergabe der Kundendaten an das Werbenetzwerk Admeira wird Swisscom ihre Kunden gebührend informieren und ihnen eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen", lässt der Datenschutzbeauftragte wissen.

Auch streicht der EDÖB die Herausforderungen hervor, die sich durch die Digitalisierung in Zukunft ergeben würden. So werde von ihm erwartet, dass er "Anwender digitaler Technologien über Risiken gängiger Applikationen informiere" und dass er "seine Aufsichts- und Beratungstätigkeit wegen Big-Data-Vorhaben von Bundesbehörden und Wirtschaft auf eine Vielzahl von Projekten ausdehnen müsse". Zur Bewältigung all der Aufgaben fordert der EDÖG auch zusätzliche Befugnisse und finanzielle Mittel zur Umsetzung.



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