Sowohl beim Internet als auch für Telefondienste fordert der Preisüberwacher niedrigere Preisobergrenzen (Symbolbild:Fotolia/AR130405)

Der schweizerische Preisüberwacher beanstandet, dass der Bundesrat die Preisobergrenzen für Telefondienste und den Internetzugang nicht auf das von ihm "empfohlene erschwingliche Niveau" gesenkt hat. Zudem habe er keine Preisobergrenze für Anrufe auf Mobilfunknummern in die vergangene Woche verabschiedete Verordnung aufgenommen.

Konkret hatte der Preisüberwacher dem Bundesrat empfohlen, die Preisobergrenze für den Telefondienst bei 20 Franken festzulegen, wie er via Newsletter wissen lässt. Die Regierung legte ihn hingegen auf 23,45 Franken fest. Beim Internetzugang mit einer Übertragungsrate von 10/1 Mbit/s schlug der Preisüberwacher eine Obergrenze von 30 Franken vor. Der Bundesrat entschied sich hier für 45 Franken. Bei 80/8 Mbit/s hatte der Preisüberwacher 50 statt der nun verabschiedeten 60 Franken eingefordert. Und bei den Verbindungen sind es nun 7,5 Rappen pro Minute anstatt der geforderten 5 Rappen. Doch für eine "moderne Grundversorgung" wären seine Vorschläge "angebracht" gewesen, strich der Preisüberwacher heraus.

Darüber hinaus empfahl er auch eine Preisobergrenze für Anrufe auf Mobilfunknummern, wie sie für Anrufe ins Festnetz bereits bestünden. Denn zahlreiche Personen seien in der heutigen Zeit nur noch über eine Mobilrufnummer erreichbar. Eine "erschwingliche Grundversorgung im Bereich der Telefonie ist nicht ausreichend gewährleistet, wenn Anrufe in Mobilfunknetze davon ausgeschlossen sind", betont der Preisüberwacher.

Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste gutgeheissen. Folgt der Bundesrat den Empfehlung des Preisüberwachers nicht, muss er dies begründen.