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Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Freitagvormittag die Speicherung von Vorratsdaten für verfassungswidrig erklärt. Damit wird zumindest ein Kapitel im jahrelangen Streit um den staatlichen Zugriff auf Telefon- und Internetdaten beendet. Die Vorratsdatenspeicherung darf ab sofort nicht mehr angewandt werden. Das Gericht gab den Beschwerdeführern in seinem Urteil recht, zahlreiche Paragrafen und Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sind verfassungswidrig.

Der Verband der Internet-Service Provider Österreich (ISPA) spricht von einer "Jubelstimmung" und einem "Etappensieg". Auch der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) begrüßte das Ende der Vorratsdatenspeicherung. Präsident Fred Turnheim warnt allerdings davor, dass zahlreiche weitere aktive und geplante Gesetzesbestimmungen die Pressefreiheit bedrohen: Etwa die Überlegung, Berichterstattung über "Geheimnisse" unter Strafe zu stellen.

Auch die Rechtsanwälte gratulierten dem VfGH zu seiner "mutigen Entscheidung" - habe sich die Politik doch noch vor Kurzem pro Vorratsdatenspeicherung geäussert. Präsident Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), hofft nun auf ein Umdenken der Politik, "dass man sich von solchen Maßnahmen endgültig verabschiedet". Wolff gratulierte dem Anwalts-Kollegen Ewald Scheucher. Dieser hat die erfolgreiche Beschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung verfasst.