Hacker zeigt untilgbaren Computer-Schädling

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Der Hacker Jonathan Brossard hat auf der Black Hat Security Conference in Las Vegas Software vorgestellt, mit deren Hilfe Schadcode in die Firmware der Bios-Chips von Computern eingeschleust werden kann. Kompromittierte PCs sind mit herkömmlichen Mitteln nicht mehr zu retten, die Malware bleibt auch nach gründlichsten Virenscans oder Festplattenwechseln aktiv, wie die Technology Review berichtet.

Neuer Verschlüsselungs- Trojaner geht in Deutschland um

Ein Verschlüsselungstrojaner sorgt für Aufregung und Schlagzeilen. So warnen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die polizeiliche Kiminalprävention der Länder und des Bundes vor einer besonders dreisten Variante von Schadsoftware. Kriminelle versuchen damit, Geld von PC-Besitzern zu erpressen. Bei den Attacken werden die PCs von Betroffenen so verschlüsselt, dass eine vollständige Wiederherstellung aller Daten oft nicht möglich ist.

VPN- und WLAN-Passwörter für nur 200 US-Dollar zu knacken

Wie Heise am Montag berichtete, wurde auf der Black Hat Konferenz in Las Vegas von einem Verschlüsselungsexperten postuliert, innerhalb von 24 Stunden VPN- und WLAN-Verbindungen knacken zu können. Die mittels MS-CHAPv2 gesicherten Verbindungen könnten laut Moxie Marlinspike mit dem Dienst "CloudCracker" für nur 200 Dollar entschlüsselt werden.

Neuer Android-Schädling geht auf Einkaufstour

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Die Experten der G Data Security Labs haben einen neuen Android-Schädling entdeckt, der unbemerkt vom Smartphone- oder Tablet- Besitzer kostenpflichtige Apps herunterladen soll. Der Schädling befindet sich demnach in gefälschten GO Weather, Travel Sky oder E-Strong File Explorer Apps und wird über diverse chinesische Webseiten und Drittanbieter App-Marktplätze verbreitet.

Datenschutzverletzung führt zu superprovisorischer Massnahme gegen www.moneyhouse.ch

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Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) superprovisorische Massnahmen gegen die Veröffentlichung von unzähligen Privatadressen auf moneyhouse.ch beantragt. Das BVGer hat diesem Begehren entsprochen und das Anbieten dieser Personensuche per sofort untersagt.

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