EuGH bestätigt beschränkte Erlaubnis zum Einbetten digitaler Medien durch Framing
Verfasst von ictk am Mi, 10. März 2021 - 06:04Das Einbetten digitaler Medien als anklickbarer Link auf Internetseiten bleibt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erlaubt. Allerdings schränkte das Höchstgericht die Möglichkeit des sogenannten Framings mit seinem Urteil ein. Wenn der Rechteinhaber Schutzmassnahmen gegen das Einbetten getroffen habe, brauche es dafür seine Erlaubnis. Ansonsten nehme man demjenigen die Möglichkeit, eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Werke zu verlangen.