EuGH bestätigt beschränkte Erlaubnis zum Einbetten digitaler Medien durch Framing

Der europäische Gerichtshof in Luxemburg (Bild: Cedric Puisney/CC BY SA 3.0)

Das Einbetten digitaler Medien als anklickbarer Link auf Internetseiten bleibt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erlaubt. Allerdings schränkte das Höchstgericht die Möglichkeit des sogenannten Framings mit seinem Urteil ein. Wenn der Rechteinhaber Schutzmassnahmen gegen das Einbetten getroffen habe, brauche es dafür seine Erlaubnis. Ansonsten nehme man demjenigen die Möglichkeit, eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Werke zu verlangen.

Parler macht in der Klage gegen Amazon Rückzieher

Parler lässt Klage gegen Amazon fallen (Logo: Parler)

Twitter-Alternative Parler hat ihre Klage gegen Amazon wegen des Rauswurfs von den Cloud-Servern fallengelassen. Parler nannte in dem Antrag keine Gründe und behielt sich vor, wieder vor Gericht zu ziehen. Amazon war Infrastruktur-Dienstleister der App, kündigte aber den Vertrag unter Verweis auf Gewaltaufrufe rund um die Attacke von Trump-Anhängern auf das Kapitol in Washington Anfang Januar.

Oberlandesgericht München: Amazon muss bei Obst und Gemüse Herkunftsland angeben

Amazon muss künftig das Herkunftsland für Gemüse und Obst angeben (Bild: Pixabay/ Xtendo)

Der Online-Händler Amazon muss seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München bestätigt. Laut EU-Verordnung müsse den Verbrauchern das Land angegeben werden, in dem das Obst und Gemüse geerntet wurde. Eine Angabe von 13 möglichen Herkunftsländern für Weintrauben oder die Lieferung von Mangos aus Israel statt bestellter Mangos aus dem Senegal verstosse gegen diese Vorgaben, erklärte der Senatsvorsitzende Andreas Müller.

Deutschland plant härteres Vorgehen gegen kriminelle Handelsplattformen

Wer im Netz kriminelle Handelsplattformen betreibt, soll künftig streng bestraft werden (Bild: Archiv)

Um den Onlinehandel mit Waffen, Drogen und Kinderpornografie konsequenter bestrafen zu können, will die deutsche Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen neuen Straftatbestand einführen. Nach dem Gesetzentwurf soll das Betreiben einer kriminellen Handelsplattform mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Das Kabinett soll das Vorhaben bereits am heutigen Mittwoch auf den Weg bringen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss dann aber noch der Bundestag zustimmen.

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