Teilerfolg für deutschen Mailservice-Anbieter GMX/Web.de gegen Google

Muss juristisch Teilniederlage in Deutschland einstecken: Google (Bildquelle: Google)

In einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem US-Internetgiganten Google kann der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de einen Teilerfolg verbuchen. Das Landgericht Mainz untersagte es Google, den eigenen Mailservice Gmail zu bevorzugen, wenn ein Anwender ein Android-Smartphone einrichtet und ein Google-Konto erstellt, etwa für den App-Store Google Play, die mobile Version des Webbrowsers Chrome oder die Videowebseite Youtube.

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