Bundesgericht bestätigt Urteil im sogenannten "Glasfaserstreit"

Glasfaser (Bild: Pixabay/Lucent Designs Dinoson20)

Das Schweizer Bundesgericht hat nun das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im sogenannten "Glasfaserstreit" vom 5. Oktober 2021 bestätigt und weist die Beschwerde der Swisscom ab. Damit bleiben die von der Wettbewerbskommission (Weko) verhängten vorsorglichen Massnahmen in Kraft. Es ist Swisscom damit weiterhin verboten, Glasfaser in der P2MP-Netztopologie ("Point-to-Multipoint") auszubauen. Andere Provider wären dadurch zu einfachen Wiederverkäufern vorkonfektionierter Swisscom-Produkte degradiert worden.

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