Botschaft über neue E-ID verabschiedet

Symbolbild: Martin Abegglen / CC BY-SA 2.0

Der schweizerische Bundesrat hat diese Woche die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet. Mit der neuen elektronischen Identität (E-ID) des Bundes sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Eine E-ID sollen alle Personen beantragen können, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen.

Bundesrat legt Grobkonzept für staatliche E-ID vor

Elektronische Identität (Symbolbild: Colourbox)

Der schweizerische Bundesrat hat nach einer öffentlichen Konsultation nun ein Grobkonzept zur Ausgestaltung einer staatlichen E-ID vorgelegt. Die Nutzer sollen dabei eine möglichst grosse Kontrolle über ihre Daten behalten, der Datenschutz soll gewährleistet werden, heisst es. Zudem sollen auch andere digitale Nachweise wie der Führerausweis auf der E-ID ausgestellt werden können.

Breite Diskussion über staatliche E-ID

Symbolbild: Fotolia/Peshkova

Die anfangs September lancierte öffentliche Diskussion zur Entwicklung einer künftigen staatlichen digitalen Identität (E-ID) ist abgeschlossen. Ausgehend vom Ergebnis dieser breit angelegten öffentlichen Konsultation will der Bundesrat gemäss einer Aussendung des Bundesamtes für Justiz (EJPD) von Heute bis Ende 2021 seinen Richtungsentscheid über eine künftige staatliche E-ID treffen. Eine Vernehmlassung zu einer konkreten Vorlage sei für die zweite Hälfte von 2022 vorgesehen, heisst es.

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