Symbolbild: Spik

Bei der Stadtpolizei Zürich sollen künftig Bodycams als mildes Einsatzmittel zur Deeskalation bei Personenkontrollen eingesetzt werden, beispielsweise wenn der Dialog nicht ausreicht. Den entsprechenden Entwurf für eine Verordnung über den Einsatz von Bodycams hat nun der Stadtrat verabschiedet. Der Erlass regelt unter anderem den Zweck der Kameras, ihren Einsatzbereich und die Datenbearbeitung. Die Vorlage geht nun in den Gemeinderat zur Beratung.

Die Stadtpolizei Zürich und die Transportpolizei Zürich und Lausanne setzten Bodycams bereits vom 1. März 2017 bis 1. November 2017 im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekts ein. Bei der Stadtpolizei sei es in Einsätzen mit Bodycams zu weniger physischer Gewaltanwendung gegenüber den Polizeiangehörigen gekommen, heisst es. Es sei demnach davon auszugehen, dass die Einführung der Kameras eine Reduktion von Angriffen bewirken würde. Gestützt auf die Erfahrungen mit dem Reglement zur Handhabung der Bodycams während dem Versuch, sei eine Verordnung für die definitive Einführung ausgearbeitet worden

Bodycams haben einerseits eine Kontrollfunktion, andererseits eine Schutzfunktion: Der Einsatz mache den Privaten wie auch den Polizeiangehörigen bewusst, dass ihr Verhalten im Falle einer Eskalation überprüft werden könne, weil ihr Fehlverhalten aufgezeichnet werde. Dies soll sie von verbaler oder körperlicher Gewalt abhalten. Andererseits haben die Geräte eine Beweisfunktion, da die Aufnahmen als Beweismittel beispielsweise in einem Strafverfahren verwendet werden können.

Laut der Mitteilung des Sicherheitsdepartementes der Stadt Zürich werden Bodycams nur bei Anhaltungen oder Kontrollen von Personen im öffentlich zugänglichen Raum eingesetzt, wo gewalttätige oder verbale Übergriffe auf Polizeiangehörige bereits begangen worden seien oder mit solchen zu rechnen sei. Es ist keine flächendeckende Einführung von Bodycams geplant. Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements legt die Höchstzahl der Bodycams fest und der Kommandant der Stadtpolizei bestimmt, welche Kommissariate der Stadtpolizei mit Bodycams ausgerüstet werden.

Wobei der verdeckte Einsatz von Bodycams nicht zulässig ist. Kameraführende Polizeiangehörige seien deshalb in geeigneter Weise zu kennzeichnen, beispielsweise mit der Aufschrift "Video" im Brust- und Rückenbereich der Uniform. Zudem sei zu gewährleisten, dass die Betroffenen eine laufende Aufzeichnung erkennen könnten, indem die Kamera während der Aufzeichnung ein Blinksignal sendet.

Die Stadtpolizei kündigt die Aufzeichnung an und startet sie, wenn sie aufgrund der Umstände annehmen muss, dass eine strafbare Handlung begangen wurde oder begangen werden könnte oder wenn eine physische oder verbale Eskalation unmittelbar bevorsteht. Betroffene Privatpersonen können den Start der Aufzeichnung verlangen, wenn sie ein nicht korrektes Verhalten der Polizeiangehörigen annehmen.

Aufnahmen sind nach 100 Tagen automatisch zu löschen. Aufnahmen, die für ein Rechts- oder Beschwerdeverfahren verwendet werden, sind nach dem auf das jeweilige Verfahren anwendbare Recht zu löschen. Die Stadtpolizei ist für die Informationssicherheit zuständig. So sind beispielsweise sämtliche Zugriffe auf die Aufnahmen im System zu protokollieren.

Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich hat die Vorlage geprüft und als datenschutzkonform qualifiziert. Der Verordnungsentwurf wird nun im Gemeinderat behandelt.