Altes Sunrise-Logo in Zürich Enge (Foto: Karlheinz Pichler)

Das Bezirksgericht Zürich hat im Rahmen eines heutige Entscheids zwei zentrale Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Telekomkonzerns Sunrise für unzulässig erklärt. Das Gericht gab damit einer Klage der Stiftung für Konsumentenschutz weitgehend recht.

Dem Urteil zufolge darf Sunrise Preiserhöhungen aufgrund der Teuerung nicht mehr ohne ein ausserordentliches Kündigungsrecht für die Kunden durchsetzen. Die bisherige Klausel, die solche Erhöhungen ohne Kündigungsmöglichkeit vorsah, verstosse gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zudem muss das Unternehmen künftig auch wieder schriftliche Kündigungen (z. B. per Brief) akzeptieren. Zuvor hatte Sunrise versucht, Kündigungen ausschliesslich per Telefon oder Chat vorzuschreiben.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn Sunrise hat bereits angekündigt, den Entscheid an das Zürcher Obergericht weiterzuziehen. Für die Kundschaft ändert sich daher in der unmittelbaren Praxis vorerst nichts, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.