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Die Direktion der Justiz und des Innern baut das direktionseigene Rechtsinformationssystem RIS2 nicht weiter aus. Man damit Abstand von Software-Eigenentwicklungen und setze künftig auf Standard-Applikationen, heisst es in einer Aussendung der Direktion.

Gemäss Mitteilung arbeiten seit Oktober 2014 rund 700 Mitarbeitende der Direktion der Justiz und des Innern in den Bereichen Strafverfolgung Erwachsene und Jugendliche mit dem von der Direktion selber entwickelten Rechtsinformationssystem RIS2. Die Software-Anwendung sei noch in Betrieb und erlaube als einziges Produkt in der Schweiz eine medienbruchfreie Prozessunterstützung von Dokumenten von der Polizei teilweise bis zu den Gerichten. Angesichts der grossen Komplexität der Anwendung und deutlich gestiegener Kosten ordnete Direktionsvorsteherin Jacqueline Fehr im September 2015 einen Marschhalt an. Eine Überprüfung sollte zeigen, ob RIS2 für weitere zentrale Teile der Direktion wie das Amt für Justizvollzug weiterentwickelt werden oder ob die Direktion mittelfristig auf eine Standard-Software setzen soll. Diese Überprüfung, an der auch externe Experten beteiligt waren, sei unterdessen abgeschlossen, heisst es.

Der Stopp des Ausbaus des Systems RIS2 bedeutet, dass die Direktion für den Bereich des Justizvollzuges den Kauf einer Standard-Justizsoftware in die Wege leite. Zusätzlich beschaffe die Direktion für alle Bereiche eine Standard-Geschäftsverwaltungssoftware. Auch für diese Bereiche seien bislang mittelfristig RIS2-basierte Anwendungen vorgesehen gewesen.

Weiters heisst es, dass die Staats- und die Jugendanwaltschaften weiterhin mit RIS2 arbeiten würden. Die Anwendung werde weiterhin gewartet und Weiterentwicklungen beispielsweise zur Erfüllung von neuen gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen würden vorgenommen werden.

Was für finanziellen Folgen dieser Entscheid zugunsten des Einsatzes von Standrad-Software mit sich bringt, blieb vorerst noch offen. In den kommenden Wochen werde die Direktion diese jedoch detailliert darlegen und dem Regierungsrat einen Antrag zum weiteren Vorgehen unterbreiten.



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