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Die freihändige, abgestimmte Vergabe von IT-Aufträgen von 69 St. Galler Gemeinden bleibt einer Mitteilung von Abacus zufolge weiterhin gestoppt. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat demnach entschieden, dass es den betroffenen Gemeinden für die Dauer des Beschwerdeverfahrens gegen die Vergaben weiterhin untersagt bleibt, Verträge für Finanzsoftware zu unterzeichnen.

Eingereicht worden ist die Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. gallen von der Ostschweizer Business-Software-Entwicklerin Abacus mit Sitz in Wittenbach, weil private Unternehmen im Kanton St. Gallen als Lieferanten für Gemeinde­software systematisch ausgeschlossen würden. Sie hätten in der Vergangenheit nicht einmal die Möglichkeit erhalten, für diese Aufträge der öffentlichen Hand zu offerieren, so die Kritik der Wittenbacher.

Abacus begrüsst logischerweise, dass ihren Beschwerden gegen die Zuschlagsentscheide der Gemeinden vom Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen die aufschiebende Wirkung erteilt wurde. Der zuerst nur vorsorglich verfügte Stopp der Vergabe gelte nun während des weiteren Beschwerdeverfahrens fort. Den beklagten Gemeinden sei es damit weiterhin untersagt, Verträge für neue Finanzsoftware abzuschliessen. Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat nun angekündigt, dass es in einem nächsten Schritt das Beschwerdeverfahren in Bezug auf ein paar ausgewählte Gemeinden durchführen werde.