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Die Wettbewerbskommission (Weko) stellt die Untersuchung gegen Swisscom im Zusammenhang mit Breitbandanbindungen zur Vernetzung von Unternehmensstandorten (sogenannten WAN-II-Anbindungen) vollständig ein. Es könne weder die Erzwingung unangemessener Preise noch die Diskriminierung von Handelspartnern oder eine Kosten-Preis-Schere nachgewiesen werden, heisst es in einer Mitteilung dazu.

Zur Vorgeschichte: Die Weko kam Ende 2015 in einer ersten Untersuchung gegen Swisscom zum Schluss, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung bei der Ausschreibung zur Vernetzung der Poststandorte über Breitband missbrauchte. Die Weko büsste Swisscom dafür, dass sie Wettbewerber behinderte und unangemessen hohe Preise durchsetzte. Im Nachgang eröffnete die Weko Mitte 2020 eine Folgeuntersuchung gegen Swisscom hinsichtlich der Standortvernetzung weiterer Unternehmen.

Im März 2024 hob das Bundesgericht den ersten Entscheid der Weko auf. Es hielt fest, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht hatte. Da die Folgeuntersuchung die gleiche Verhaltensweise von Swisscom betrifft, stellt die Weko das hängige Verfahren nun definitiv ein. Der Entscheid der Weko kann aber noch an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.