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Die Staaten der Europäischen Union wollen bei der Strafverfolgung weiter auf die Vorratsspeicherung von Daten setzen. Obwohl das höchste EU-Gericht frühere Regelungen für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt hat, beauftragten die Justizminister*innen die EU-Kommission nun damit, eine Studie für mögliche Lösungen und etwaige Gesetze vorzulegen.

Die Vorratsdatenspeicherung, also das anlasslose Sammeln von Telefonverbindungen, sei "ein wesentliches Instrument für die Ermittlungen im Fall schwerer Kriminalität", heisst es dazu. Ihr Einsatz solle sich am Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten orientieren.

Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Datenschützer werteten das Urteil als grossen Erfolg für den Datenschutz und das Grundrecht auf Privatheit.