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Das neue Gesetz über die Videoüberwachung im Kanton Luzern schafft die Grundlage für die Gemeinden, dass sie im öffentlichen Raum eine Videoüberwachung einsetzen dürfen. Mit Beginn dieses Jahres ist das neue Gesetz nun in Kraft getreten.

Die Videoüberwachung darf aber nicht flächendeckend eingesetzt werden, sondern nur zur Verhinderung und Ahndung von Straftaten. Dazu gelten strenge Datenschutzregeln. Die Kameras müssen gekennzeichnet werden und das Luzerner Justiz-und Sicherheitsdepartemen muss eine öffentlich zugängliche Liste führen.



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