Das deutsche Bundeskartellamt hegt gegen den Online-Versandhandelsriesen Amazon den Verdacht, dass er rechtswidrig in die Preisgestaltung anderer Firmen auf der Handelsplattform Amazon-Marktplatz eingreife. Die Wettbewerbshüter veröffentlichten daher in Bonn eine Abmahnung und vorläufige Einschätzung des Sachverhalts. Amazon weist die Vorwürfe zurück.
"Der Wettbewerb im Onlinehandel in Deutschland wird zu einem grossen Anteil durch Amazons Regeln für die Handelsplattform bestimmt", betonte dazu der Kartellamtschef Andreas Mundt. Da Amazon auf der Plattform in den direkten Wettbewerb zu den anderen Händlern trete, sei eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber grundsätzlich wettbewerblich bedenklich, etwa durch Preisobergrenzen für Marktplatz-Anbieter. "Dies gilt insbesondere dann, wenn die betroffenen Händler ihre eigenen Kosten nicht mehr decken können und die Handelsplattform in kartellrechtswidriger Weise zur Behinderung des restlichen Onlinehandels eingesetzt wird", so Mundt.
Über die Amazon-Plattform laufen in Deutschland etwa 60 Prozent des gesamten Umsatzes im deutschen Onlinehandel. Allerdings können die Marktplatz-Anbieter die Preise nach Darstellung des Kartellamts nicht frei festlegen, da es Preiskontrollmechanismen von Amazon gebe. Falle ein Preis zu hoch aus, so werde das Angebot entweder vom Marktplatz entfernt, oder es werde nicht mehr in der Kaufbox ("Buy Box") optisch hervorgehoben, sondern verschwinde gewissermassen in der Bedeutungslosigkeit. Ausserdem könne es nach Angaben des Kartellamts passieren, dass ein Produkt zwar noch zu sehen sei, daneben aber kein Einkaufsfeld mehr auftauche. Amazon fordere die Anbieter zur Preissenkung auf und verweise dabei auf angeblich angemessene Referenzpreise.
Deutschlands Wettbewerbshüter kritisieren, dass häufig wechselnde Preisgrenzen den Wettbewerb auf dem Amazon-Marktplatz beschränken könnten. Solche Beschränkungen seien intransparent, sie folgten "keinen objektiven, überprüfbaren Grundsätzen", heisst es. Händler könnten verdrängt werden. Ausserdem befürchtet das Kartellamt, dass Amazon seine starke Stellung so ausnutzen könnte, dass andere externe Onlinehändler vor Preissenkungen zurückschreckten. Dies täten besagte Onlinehändler in der Annahme, dass Amazon ohnehin schnell nachzöge und sie gar keinen Preisvorteil hätten. Das hätte Folgen für den Onlinehandel insgesamt. Nach vorläufiger Einschätzung des Kartellamts wäre auch diese Amazon-Geschäftspraxis rechtswidrig.
Gemäss einer Amazon-Sprecherin ist der Online-Händler mit der Einschätzung des Kartellamts in keiner Weise einverstanden. Man unterstütze mehr als 47.500 deutsche Verkaufspartner "durch klare und faire Richtlinien, die für alle Angebote in unserem Store gelten". KMUs, die über Amazon verkaufen, böten Kunden eine grosse Produktauswahl an, und sie legten ihre Preise frei und unabhängig fest. Auch wolle Amazon keine Preise fördern, die nicht wettbewerbsfähig seien. "Dies würde das Vertrauen unserer Kunden in das Einkaufserlebnis und den Erfolg unserer Verkaufspartner beeinträchtigen."
