Im Prozess um die Vorwürfe eines illegalen Monopols gegen die US-Suchmaschiene Google entschied ein Richter in Washington, dass die Alphabet-Tochter künftig Daten mit der Konkurrenz teilen müsse. Der Richter wies jedoch den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, den Internetriesen zum Verkauf seines beliebten Chrome-Browsers zu zwingen.
Die Auflage, Daten zu teilen, soll den Wettbewerb bei der Onlinesuche stärken. Alphabet beherrscht aktuell an die 90 Prozent des Marktes und streicht den Löwenanteil der weltweiten Ausgaben für Onlinewerbung ein.
Konzern-Chef Sundar Pichai hatte bei der Verhandlung im April Bedenken geäussert, dass die vom US-Justizministerium geforderten Massnahmen zur Weitergabe von Daten es Konkurrenten ermöglichen könnten, die Google-Technologie nachvollziehen zu können. Google hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnte es noch etliche Jahre dauern.
