Uber-Fahrer (Bild: Jackson David auf Pixabay)

Uber-Fahrer dürfen in Genf bald wieder ihre Fahrdienste anbieten. Der kalifornische Uber-Konzern konnte mit den Genfer Behörden eine entsprechende Vereinbarung erzielen, nachdem ja das höchste Schweizer Gericht vor etwas mehr als einer Woche entschieden hatte, dass die Fahrer von Uber als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige einzustufen seien. Das Bundesgericht bestätigte damit ein Urteil des Genfer Verwaltungsgerichtes.

Einer gemeinsamen Mitteilung des Wirtschafts- und Arbeitsdepartementes und Uber zufolge formalisiert die nun getroffene Vereinbarung die Verpflichtung des Unternehmens, sich an das Gesetz zu halten, wie dies vom Bundesgericht entschieden wurde. Im Gegenzug wurde festgehalten, dass das gegen Uber verhängte Tätigkeitsverbot aufgehoben werde. Laut der Vereinbarung verpflichtet sich Uber unter anderem dazu, den kantonalen Mindestlohn einzuhalten. Der Entscheid des Bundesgerichts gilt rückwirkend ab Oktober 2019. Die Gewerkschaft Unia schätzt, dass der Online-Fahrdienstvermittler Hunderte von Millionen werde zurückzahlen müssen, die er den Fahrern und den Sozialversicherungen vorenthalten habe.