Muss juristisch Teilniederlage in Deutschland einstecken: Google (Bildquelle: Google)

In einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem US-Internetgiganten Google kann der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de einen Teilerfolg verbuchen. Das Landgericht Mainz untersagte es Google, den eigenen Mailservice Gmail zu bevorzugen, wenn ein Anwender ein Android-Smartphone einrichtet und ein Google-Konto erstellt, etwa für den App-Store Google Play, die mobile Version des Webbrowsers Chrome oder die Videowebseite Youtube.

Bislang sei für diese Einrichtung dem Urteil zufolge lange eine Gmail-Adresse nötig gewesen. Mailadressen von GMX.de und Web.de konnten nicht oder nur umständlich genutzt werden, wodurch die Google-Konkurrenz zusehends unter Druck geriet. Teile der Klage wies das Gericht allerdings ab, weswegen 1&1 drei Viertel der Verfahrenskosten tragen muss.

Als Mutterkonzern von GMX/Web.de tritt 1&1 als Klägerin in Erscheinung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Fall dürfte in die nächste Instanz gehen. Google hat bereits Rechtsmittel eingelegt. 1&1 gehört um United-Internet-Konzern .

Die Alphabet-Tochter hat das Google in der Klage angesprochene Verhalten bereits geändert, was aber dem Urteil zufolge aber nicht für einen Freispruch ausreiche. So könne man bei der Einrichtung seit Mai 2025 zwar auch nur eine Handynummer angeben. Dann allerdings erstellt Google automatisch eine Gmail-Adresse, was dem Gericht so nicht behagt.

Bei der Klage berief sich 1&1 auf das neue EU-Digitalmarktrecht (Digital Markets Act, kurz DMA). Das mächtige Digitalgesetz ist seit März 2024 in Kraft, es stärkt die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen gegenüber Tech-Konzernen wie Apple oder Google. Grundannahme ist, dass grosse Plattformbetreiber so mächtig sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.

Der DMA soll dies mit Regeln für Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen, zu denen die Kommission Apple, Amazon , Microsoft , den Google-Mutterkonzern Alphabet und Meta zählt. Diese Torwächter müssten ihre eigenen Dienste und die Dienste von Wettbewerbern gleichbehandeln, heisst es weiters.

1&1 zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Dies ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher", erklärte der Geschäftsführer von GMX und Web.de, Michael Hagenau. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst gegen Gmail und für einen europäischen Anbieter samt strengem Datenschutz entscheiden.

Google wertete es positiv, dass die meisten Klagepunkte abgelehnt worden seien. «Dennoch sind wir besorgt, dass die Entscheidung das Bestreben des DMA zu einer Harmonisierung der Regeln untergräbt», hiess es von dem amerikanischen Unternehmen. «Solche Entscheidungen führen zu noch mehr Bürokratie - und das zu einer Zeit, in der Regulierungsbehörden und europäische Entscheidungsträger einfachere Regeln zur Förderung von Innovationen fordern.»