Symbolbild: Fotolia/ VG-Design

Schweizerische Verbände, Unternehmen, Parteien und die breite Öffentlichkeit konnten bis jetzt Stellung zu zwei Verordnungsänderungen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nehmen. Der IT-Branchenverband Swico lehnt die beiden Verordnungsänderungen entschieden ab. "Wir fordern die Rückweisung und eine umfassende, verhältnismässige und gesetzeskonforme Überarbeitung der beiden Vorlagen", so Swico in einer Aussendung dazu.

Die Verordnung zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) regelt die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und unter welchen Bedingungen Behörden Auskünfte von Post- und Fernmeldediensten zur Strafverfolgung anfordern können. Mit der Überarbeitung zweier Verordnungen hoffte die IT-Branche auf Klärung einzelner Punkte, die in der Praxis zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung der VÜPF führten. "Statt der erhofften Klärung schlägt der Bundesrat mehr Überwachung, neue erweiterte Pflichten und mehr Bürokratie vor. Damit verfehlt er das Revisionsziel eindeutig," kritisiert Swico.

Die vorgeschlagene Revision sei in weiten Teilen weder verhältnismässig noch gesetzeskonform, stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Freiheitsrechte dar, bringe sicherheitspolitisch keinen Mehrwert, schwäche den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz und verursache unnötige Mehrkosten und Bürokratie für die betroffenen Unternehmen, argumentiert der Branchenverband. Darum sei Swico der Ansicht, dass die Revision zurück zum Absender soll mit dem Auftrag der gründlichen Überarbeitung.

Die grössten Kritikpunkte sind nach Ansicht des Branchenverbandes die neu definierten Kategorien verbunden mit ausgeweiteten Mitwirkungspflichten für Fernmeldedienstanbieter (FDA) und Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD). Mit dieser Vorlage werde ein deutlich erweiterter Kreis an Unternehmen als AAKD eingestuft, der einer deutlich umfassenderen Regulierung und erweiterten Pflichten unterworfen werde. Dies missachte den Willen des Gesetzgebers.

Die Revision sei unverhältnismässig und bringe keinen Mehrwert für die Sicherheit, so Swico, der sich für Sicherheit im digitalen Raum und eine wirksame Strafverfolgung einsetze. "In diesem konkreten Fall gehen jedoch die vorgeschlagenen Änderungen deutlich über das hinaus, was für den Schutz der Gesellschaft zwingend nötig ist. Als Beispiel sind die Identifikationspflicht, die Vorratsdatenspeicherung oder die Überwachungsbereitschaft zu nennen," so Swico.

Weiters sei Swico der Meinung, dass die Änderungen hin zu einer massiv ausgeweiteten Überwachung nicht mehr im Einklang mit den Prinzipien Freiheit und Privatsphäre stünden, welche im BÜPF fein austariert seien. Der grundrechtlich garantierte Anspruch auf sichere und vertrauliche Kommunikation werde mit der einseitigen Fokussierung auf überwachungsrelevante Aspekte ausgehöhlt. Indem alle Anbieter de facto verpflichtet würden, ihre Verschlüsselungssysteme für Behörden jederzeit entschlüsselbar zu gestalten, entstünden neue Schlupflöcher für Hackerangriffe, Datenmissbrauch und Spionage, die enorme Sicherheitsrisiken darstellten.

Mit einer Ausweitung der fernmelderechtlichen Überwachungspflichten, wie sie die Vernehmlassungsvorlage vorsehe, würden die günstigen Rahmenbedingungen für Dienstleister in der Schweiz akut gefährdet, so der Branchenverband weiters. Swico resümiert: "Der technische, administrative und infrastrukturelle Mehraufwand wäre besonders für KMUs sehr gross und liesse sich nicht durch entsprechende Vorteile für den Strafvollzug und die Sicherheit der Bevölkerung rechtfertigen. Swico ist der festen Überzeugung, dass eine schlankere Regulierung mit weniger erfassten Unternehmen und risikobasierten Pflichten mindestens vergleichbaren Nutzen für die Strafvollzugsbehörden bringt, allerdings ohne einen wirtschaftlichen Kollateralschaden."



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals