Verstösst gegen die Netzneutralität: Streamon der Deutschen Telekom (Bild: DT)

Die deutsche Telekom muss ihr Angebot anpassen, weil es gegen die Netzneutralität verstösst: Das hatte die deutsche Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, Mitte 2017 entschieden. "Streamon", ein Angebot, verrechnet den Datenverbrauch bei bestimmten Streamingdiensten, darunter etwa Netflix, nicht mit – was bei Verbraucherschützern für Aufruhr gesorgt hat. Die Deutsche Telekom wollte das Urteil mit einem Eilantrag verhindern, ist aber nun vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert.

Rechtswidrig sind bestimmte Teile des Angebots, wie Winfuture berichtet. Einerseits werden Videos nur in Standardqualität ausgespielt, während Audodateien ihre Originalqualität behalten dürfen, andererseits gilt das Angebot nur innerhalb Deutschlands. Somit sei einerseits ein Verstoss gegen die Netzneutralität vorhanden, andererseits verstosse die Deutsche Telekom gegen die Regelungen für EU-Roaming, wie das Gericht urteilt. Das Unternehmen kann nun Beschwerde einreichen – oder Streamon anpassen.



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