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Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat eine neue Kostenschätzung zum Informatikprogramm Fiscal-IT erstellt. Demnach werden bis zum Ende des Programms 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 26 Millionen Franken benötigt. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, im Rahmen des Nachtrages I zum Voranschlag 2017 18 Millionen Franken zu beantragen. Weitere 8 Millionen Franken werden dann für 2018 notwendig.

Mit dem Programm Fiscal-IT, dem Nachfolgeprojekt von "Insieme", sollen bis Ende 2018 die elektronischen Systeme der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) grundlegend erneuert werden. Das Parlament hat mit dem Voranschlag 2014 für das Projekt einen Verpflichtungskredit von 85,2 Millionen Franken bewilligt. Die Beschaffung der neuen Technik verzögerte sich jedoch aufgrund einer Reihe von Problemen interner und externer Lieferanten bei der Entwicklung neuer Applikationen und deren Integration in die bestehende Systemlandschaft. Die damit einhergehenden Budgetüberschreitungen führten zu einem zusätzlichen Kreditbedarf.

Seit September 2016 liegt nun eine Kostenschätzung vor, die gemäss Mitteilung auch den Aufwand für den Wissensaufbau beim Leistungserbringer und die Integration neuer Technologien berücksichtige. Die Kostenschätzung wurde von zwei externen Firmen überprüft. Die zusätzlich benötigten Mittel summieren sich demnach auf insgesamt 26 Millionen Franken, wovon 18 Millionen Franken auf das Jahr 2017 entfallen und 8 Millionen Franken auf das Jahr 2018.

Als nächster Schritt werde das Parlament in der Sommersession über den Nachtragskredit für 2017 entscheiden, so die Mitteilung. Weil bis dahin die vom Parlament für das Jahr 2017 bereits bewilligten Mittel in der Höhe von 11,7 Millionen Franken aufgebraucht sein dürften, beantragt das EFD einen Vorschuss von 3 Millionen Franken auf dem Nachtragskredit von 18 Millionen Franken. Damit soll sichergestellt werden, dass das Projekt wie geplant weitergeführt werden könne. Über die definitive Zuteilung der für das Jahr 2018 notwendigen zusätzlichen 8 Millionen Franken werde der Bundesrat gestützt auf die Gesamtbeurteilung der IKT-Ressourcen 2017 entscheiden.

In Bezug auf die massiven Budgetüberschreitungen rechtfertigt man sich beim Bund damit, dass bei der Erarbeitung der Kostenschätzungen für Fiscal-IT nicht absehbar gewesen sei, in welchem Umfang das Programm Innovationskosten tragen müsse. Dies habe zu deutlichen Mehrkosten geführt. Ein wesentlicher Bestandteil des Programms Fiscal-IT seien die Kosten für die Integration der einzelnen Applikationen in den Betrieb beim Leistungserbringer. Der dafür benötigte Aufwand sei deutlich höher als zum Zeitpunkt der Kostenschätzung angenommen.

Seit Beginn der Arbeiten an Fiscal-IT seien der ESTV im Zuge der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen oder des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mehrere neue Aufgaben übertragen worden, heisst es in der Mitteilung weiter. Die dafür benötigten zusätzlichen Applikationen hätten die Komplexität von Fiscal-IT weiter erhöht. Die Verzögerungen im Programm Fiscal-IT selber hätten sodann zu Mehrkosten geführt, insbesondere im Bereich Planung, Steuerung und Controlling.

Ein beträchtlicher Teil der insgesamt 29 Projekte des Programms Fiscal-IT habe man bereits umsetzen können. So könne etwa die ESTV beispielsweise wichtige Systeme im Bereich der Amtshilfe, des Content Managements sowie der externen Prüfung und des Dokumentenmanagementsystems der Mehrwertsteuer im produktiven Betrieb nutzen.

Zudem stünden die E-Government-Anwendungen MOE (Mehrwertsteuer Online Einreichung, mehr als 73‘000 Firmen) und VOE (Online-Rückerstattung der Verrechnungssteuer, ca. 2100 User) den Steuerpflichtigen bereits zur Verfügung. Diverse Infrastruktursysteme (Scanning, Kundenbuch, Partnerverwaltung, Enterprise Service Bus, Output Management usw.), die für die Integration der Fachsysteme notwendig seien, habe man ebenfalls bereits aufbauen können. Der Endtermin gemäss Masterplan (Ende 2018) sei nicht gefährdet, wird in der Mitteilung abschliessend postuliert.