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Die Schweizer Ständeräte haben eine Motion ihrer Rechtskommission durchgewunken, die von Facebook & Co auf Schweizer Boden eine Anlaufstelle für User und die Justiz einfordert. So eine Einrichtung soll Nutzern Rede und Antwort stehen, damit sie "auf einfache Weise auch ausserhalb von Justizverfahren Beanstandungen einreichen können", erläuterte Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Rat. Hinter der Idee steht aber nicht nur der Ständerat, sondern auch der Bundesrat.

Eine entsprechende Vertretung in der Schweiz soll auchdie Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtern, indem der Weg über internationale Rechtshilfegesuche abgekürzt wird. "Damit wir uns aber keine falschen Hoffnungen machen", betonte Sommaruga weiter: "Wenn sich ein Unternehmen im Ausland weigert, der Pflicht zu einer Vertretung nachzukommen, dann haben die schweizerischen Behörden kaum Möglichkeiten, sie zwangsweise durchzusetzen." Weil die Regelung aber kaum in den Bewegungsspielraum der Unternehmen eingreift, ist es gut möglich, dass sie sich kooperativ zeigen. Die Motion ist im Kern eine abgespeckte Version der parlamentarischen Initiative, die SP-Präsident und Ständerat Christian Levrat
eingebracht hatten. Diese hätte verlangt, dass die Justizbehörden bei Strafprozessen auf die Daten der Facebook-User leichter zugreifen können.

So eine Domizilregelung für soziale Netzwerke ist aber keine eigene Erfindung. Eine ähnliche Regelung gibt es etwa bereits in Deutschland. Und auch die Europäische Union verfolgt ähnliche Pläne.