Das Schweizer Bundesgericht (Bild: Picswiss/ Roland Zumbühl/ Gnu)

Eine Genfer Privatbank haftet nicht für unrechtmässige Abbuchungen von einem Kundenkonto, da sie kein schwerer Fehler trifft. Dies hat das Schweizer Bundesgericht entschieden. Hacker hatten sich Zugang auf das Mailkonto eines Kunden verschafft und Überweisungen auf von ihnen bestimmte Konten veranlasst. Das oberste Gericht der Schweiz hat in einem gestern veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Genfer Kantonsgerichts aufgehoben. Dieses hatte die Bank verpflichtet, dem Kunden rund 320.000 Euro und 185.000 US-Dollar zu erstatten.

Das Kantonsgericht war im Oktober 2019 zum Schluss gekommen, dass der Bank die betrügerischen Zahlungsaufträge früher hätten auffallen müssen. Das Geldinstitut habe somit einen schweren Fehler begangen und hafte für den Schaden des Kunden. Das Bundesgericht hat nun ausgeführt, die entsprechende Schadensgeschäftsklausel im Vertrag zwischen der Bank und dem Kunden sei anwendbar. Sie sieht vor, dass die Bank per Telefon, Fax oder E-Mail erteilte Aufträge sofort ausführen darf, auch wenn sie nicht schriftlich bestätigt wurden. Das Risiko hinsichtlich der Identifikation und für Übermittlungsfehler trägt der Kunde. Die Bank haftet nur, wenn sie einen schweren Fehler begeht.



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