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Der Schaffhausener Regierungsrat stimmt der vorgeschlagenen Totalrevision des Datenschutzrechts des Bundes grundsätzlich zu, wie er in einer Stellungnahme an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Mit der Totalrevision setze der Bund die internationalen Vorgaben im Bereich des Datenschutzrechts um, so die Schaffhausener. Sie fordern jedoch eine Bundeszuständigkeit im Vollzugsbereich.

Inhalt der Vorlage sind insbesondere die Abschaffung des Datenschutzes für juristische Personen, die Verbesserung der Transparenz der Bearbeitung von Daten, die Ausweitung der Informationspflicht bei Datenbearbeitungen auf Private, die Stärkung der Unabhängigkeit des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und die Verschärfung der Strafbestimmungen.

Die Regierung sei mit den allermeisten Vorschlägen einverstanden, heisst es in der Stellungnahme. Kritisiert wird jedoch die vorgeschlagene Zuständigkeitsregelung bei der strafrechtlichen Verfolgung von Datenschutzverletzungen. Vorgesehen ist die ausschliessliche Kompetenz der Kantone. Dies entspreche zwar der grundsätzlichen Zuständigkeit der Kantone in der Strafverfolgung. Der Regierungsrat ziehe angesichts der hohen Spezifität der Materie, des erforderlichen Fachwissens und im Sinne eines einheitlichen Vollzuges des Datenschutzgesetzes aber eine Bundeszuständigkeit mit der Möglichkeit, auch Verwaltungssanktionen aussprechen zu können, eindeutig vor, heisst es.



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