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Russland verstösst mit der Sperrung oppositioneller Internetseiten nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Meinungsfreiheit. Die Regelungen des russischen Informationsgesetzes, das den Sperrungen zugrunde liegt, hätten übertriebene Auswirkungen, hiess es in einer veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. Ausserdem gebe es keinen ausreichenden Schutzmechanismus, um den Missbrauch des Gesetzes zu verhindern, rügte der EGMR. Mit der Sperrung der Webseiten werde zudem das Recht auf Zugang zu Informationen beeinträchtigt.

Mehrere Betreiber von Seiten mit regierungskritischen Inhalten, darunter auch Ex-Schachweltmeister und Kreml-Kritiker Garry Kasparow, hatten insgesamt vier Beschwerden beim EGMR eingereicht. Sie erklärten laut Gerichtsunterlagen, dass die Sperrungen unrechtmässig und unverhältnismässig erfolgt seien. Ausserdem hätten russische Gerichte die Zugangssperrungen nicht ausreichend geprüft. Russland muss den Betreibern nun jeweils 10.000 Euro Entschädigung zahlen.

In Russland sind Hunderte Internetseiten von der Aufsichtsbehörde gesperrt. Betroffen sind etwa auch Portale des finanzkräftigen Kremlgegners Michail Chodorkowski. Laut Gesetz gibt es zwar keine Zensur. Allerdings können die Behörden oft einfach ohne nähere Begründung Inhalte blockieren. Internationale Organisationen wie Human Rights Watch, Amnesty International und Reporter ohne Grenzen beklagen seit langem massive und völlig willkürliche Eingriffe des Staates in das Recht auf Meinungsfreiheit.